Sie benötigen eine unabhängige, fachlich fundierte und neutral bewertete Auskunft über ausgeführte oder geplante Maßnahmen im Gewerk Sanitär-Heizung?
Sie haben Probleme bzw. positive Ergebnisse Ihrer jährlichen Micro bakteriologischen Trinkwasseruntersuchung gemäß der Trinkwasserverordnung und benötigen eine Gefährdungsanalyse für das Gesundheitsamt? Oder bekommen Sie die Legionellen-Problematik nicht in den Griff?
Gerne helfen wir Ihnen bei der Lösung dieser Probleme.
Als gelernter Gas- Wasserinstallateur mit anschließender Aus- und Weiterbildung zum Installateur- und Heizungsbaumeister führe ich nun in 2. Generation unseren Familienbetrieb.
Mit ständiger Fort- und Weiterbildung in der SHK Branche bin ich am Zahn der Zeit. Die stehts steigenden Anforderungen der Branche und die große Liebe zum Beruf animieren mich zu stetigen Fort- und Weiterbildungen um mein Fachwissen auf dem aktuellen Stand zu halten. Die weitreichende Erfahrung im Bereich der Trinkwasserhygiene und allen damit verbundenen Angelegenheiten sorgen für einen enormen Erfahrungsschatz.
Sie sind sich nicht sicher ob die bei Ihnen ausgeführten Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt wurden? Gerne überprüfe ich die Ausführung der Arbeiten und erstellen Ihnen hierzu ein Privatgutachten zur Beantwortung einer Fachfrage.
Im gerichtlichen Verfahren hilft ein Privatgutachten regelmäßig dem Rechtsanwalt bei der Vorbereitung des Klageverfahrens.
Sie befinden sich bereits in einem Rechtsstreit und es muss geklärt werden wie die Arbeiten ausgeführt wurden? Damit das Gericht Entscheidungen fällen kann, wird ein Gutachten benötigt.
Ein Gerichtsgutachten wird ausschließlich vom Gericht in Auftrag gegeben.
Sie bauen neu; Sie bauen um; Sie sind Bauherr und kein Fachmann?
Sind die Wände in Ihrem Bauvorhaben erst einmal verschlossen, der Estrich im Gebäude so sind sehr viele Mängel nur noch sehr schwer bis gar nicht mehr nachvollziehbar und können oft nicht mehr oder nur noch unter sehr großem Aufwand behoben werden.
Eine Abnahme zum richtigen Zeitpunkt erspart viel Ärger, Geld und auch Nerven.
Dies ist dem Gerichtsverfahren vorgelagert und wird entweder zur Vorbereitung eines Gerichtsverfahrens oder zum Zweck der außergerichtlichen Einigung umgesetzt. Auftraggeber ist immer das Gericht. Nach Erhalt des Gutachtens können Sie entscheiden, ob Sie das Gerichtsverfahren einleiten oder nicht. Im Fall einer Klage wird das Gutachten als Beweismittel angesehen. Aufgrund der zu beachtenden Anforderungen empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung.
Sie sind Eigentümer eines Gebäudes bzw. einer Trinkwasseranlage im Sinne der Trinkwasserverordnung welche nach der jährlichen wiederkehrenden mikrobakteriologischen Beprobung ein positives Ergebnis aufweist, dass den Grenzwert von 1 000 KBE überschreitet?
Das Gesundheitsamt fordert von Ihnen eine Gefährdungsanalyse?
Gerne erstelle ich diese für Sie gemäß § 16 Trinkwasserverordnung.